Schulpflegschaft

Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft aus ihrer Mitte eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Die Vorsitzenden bilden gemeinsam die Schulpflegschaft, aus deren Mitte wiederum ein/e Vorsitzende/r und ein/e oder mehrere Stellvertreter/innen gewählt werden.
An den Sitzungen können auch die Stellvertreter/innen der Klassenpflegschaften und sollte die Schulleitung mit beratender Stimme teilnehmen.

Die Schulpflegschaft ist das Mitwirkungsgremium der Eltern und bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Interessen gegenüber der Schulleitung und anderen Schulgremien zu vertreten. Hier werden unterschiedliche Auffassungen und Ideen diskutiert und abgestimmt, ein Informationsaustausch (auch zwischen Schule und Eltern) findet statt. Anträge an die Schulleitung, Institutionen, die Schulkonferenz und andere können formuliert und gestellt werden. In der Schulkonferenz zu treffende Entscheidungen sollten besprochen und beraten werden.
Sie sehen also, eine umfassende Möglichkeit am Schulleben teilzuhaben und vor allem aktiv mitzugestalten.


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Klassenpflegschaftsvorsitzende 2023_2024
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